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   BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 40/04 R   

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https://dejure.org/2005,2429
BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 40/04 R (https://dejure.org/2005,2429)
BSG, Entscheidung vom 08.12.2005 - B 13 RJ 40/04 R (https://dejure.org/2005,2429)
BSG, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - B 13 RJ 40/04 R (https://dejure.org/2005,2429)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - versicherungsrechtliche Voraussetzungen - Drei-Fünftel-Belegung - ausländischer Arbeitsunfall - Mitgliedstaat der EU

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - ausländischer Arbeitsunfall - Mitgliedstaat der EU

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfüllung der rentenversicherungsrechtlichen Voraussetzungen in der BRD durch einen in Spanien erlittenen Arbeitsunfall; Gleichstellung der im Ausland erlittenen Arbeitsunfälle den nach deutschem Recht zu beurteilenden Arbeitsunfällen; Gemeinschaftsrechtliches Gebot zur ...

  • Judicialis

    SGB VI F: 19.02.2002 § 43 Abs 5; ; SGB VI F: 19.02.2002 § 43 Abs 1 S 1 Nr 2; ; SGB VI F: 19.02.2002 § 43 Abs 2 S 1 Nr 2; ; SGB VI § ... 53 Abs 1 S 1 Nr 1; ; SGB VII § 8; ; SGB IV § 6; ; SGB I § 30 Abs 2; ; EWGV 1408/71 Art 45 Abs 1; ; EWGV 1408/71 Art 40 Abs 1; ; EWGV 1408/71 Art 9a; ; EWGV 1408/71 Art 13 Abs 1; ; EG Art 39 Abs 1; ; EG Art 39 Abs 2; ; EG Art 42; ; EG Art 45 Abs 1; ; EG Art 234

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Drei-Fünftel-Belegung beim Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Arbeitsunfall - auch außerhalb Deutschlands!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsunfall auf Ibiza: Rente in Deutschland - Zur Rente nach einem Auslandsunfall

  • 123recht.net (Pressemeldung, 8.12.2005)

    Rente in Deutschland nach Arbeitsunfall auf Ibiza // Bundessozialgericht gibt frühere Rechtsprechung auf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 95, 293
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 01.12.1982 - 4 RJ 9/82

    Erwerbsunfähigkeit; Wartezeit; Arbeitsunfall; Versichertenrente

    Auszug aus BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 40/04 R
    Auf die so genannte Drei-Fünftel-Belegung kommt es nicht an, wenn die Erwerbsminderung aufgrund eines Arbeitsunfalls eingetreten ist; hierbei steht ein im Geltungsbereich des europäischen Gemeinschaftsrechts erlittener Arbeitsunfall einem inländischen, nach deutschem Recht zu beurteilenden Arbeitsunfall gleich (Aufgabe BSG vom 1.12.1982 - 4 RJ 9/82 = BSGE 54, 199 = SozR 2200 § 1252 Nr. 3).

    Das LSG folge insoweit dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 1. Dezember 1982 (4 RJ 9/82 - BSGE 54, 199 = SozR 2200 § 1252 Nr. 3).

    Aufgrund der Bestimmungen über den räumlichen Geltungsbereich des SGB (§§ 1, 3 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ) könne daher die Wartezeit nur durch einen nach deutschen Vorschriften versicherten Arbeitsunfall vorzeitig erfüllt werden (so zu einem italienischen Arbeitsunfall BSG 4. Senat, Urteil vom 1. Dezember 1982, BSGE 54, 199 = SozR 2200 § 1252 Nr. 3, mwN; und - diesem Urteil folgend - Zweng/Scheerer/Buschmann/Dörr, aaO, § 53 RdNr 28; Klattenhoff in Hauck/Noftz, SGB VI, § 53 RdNr 27; Niesel in Kasseler Komm, § 53 SGB VI, RdNr 8; Löns in Kreikebohm, SGB VI, 2. Aufl 2003, § 53 RdNr 6).

    Es bedarf auch keiner Anfrage gemäß § 41 Abs. 3 SGG beim weiterhin für Streitigkeiten aus der Rentenversicherung zuständigen 4. Senat des BSG, ob dieser an seiner bisherigen Rechtsprechung festhalte, dass auch unter Beachtung des Gemeinschaftsrechts eine Gleichstellung von Arbeitsunfällen im europäischen Ausland, die nicht nach deutschem Sozialversicherungsrecht versichert seien, mit Arbeitsunfällen im Inland ausscheide (BSGE 54, 199 = SozR 2200 § 1252 Nr. 3).

  • BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 79/89

    Entscheidung des ausländischen Versicherungsträgers über anrechenbare

    Auszug aus BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 40/04 R
    Hierbei bedarf es für den vorliegenden Fall keiner abschließenden Entscheidung des Senats darüber, ob der deutsche Rentenversicherungsträger an die Feststellungen eines ausländischen Unfall- oder Rentenversicherungsträgers, es liege ein Arbeitsunfall nach dessen Vorschriften vor, in gleichem Maße gebunden ist wie an Feststellungen des ausländischen Versicherungsträgers zu im Ausland zurückgelegten Versicherungszeiten (vgl hierzu Schuler in Fuchs , Europäisches Sozialrecht, 4. Aufl 2005, Art. 45 EWGV 1408/71 RdNr 5, 8; BSG SozR 3-6050 Art. 45 Nr. 2 S 3f).
  • EuGH, 18.04.2002 - C-290/00

    Duchon

    Auszug aus BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 40/04 R
    Denn der EuGH hat nicht nur mit dem og Urteil in der Rs Paraschi bereits die Gleichstellung von Auslandstatbeständen zur Erfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen gefordert; er hat auch mit Urteil vom 18. April 2002 (EuGHE 2002, I-3567, 3586, Rs Duchon = SozR 3-2200 § 53 Nr. 2; auszugsweise veröffentlicht in ZESAR 2002, 32-36 mit zustimmender Anm von Mayr) für einen Fall aus dem österreichischen Pensions-(Renten-)Recht entschieden, dass versicherungsrechtliche Voraussetzungen österreichischen Rechts auch durch den Bezug von Arbeitsunfallrenten eines anderen Mitgliedstaats erfüllt werden können.
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 40/04 R
    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der EuGH entweder die Frage in einem gleich gelagertem Fall bereits beantwortet hat oder wenn bereits eine gesicherte Rechtsprechung des EuGH vorliegt, durch die die Rechtsfrage geklärt ist, selbst wenn die strittigen Fragen nicht vollkommen identisch sind; schließlich ist dann eine Vorlage nicht geboten, wenn die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass keinerlei Raum für einen vernünftigen Zweifel bleibt (EuGH vom 6. Oktober 1982, EuGHE 1982, 3415 RdNr 13-16 - Rs CILFIT).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 40/04 R
    Selbst wenn man die Sachverhaltsgleichstellung einschränkend davon abhängig machen wollte, dass es sich bei dem im Ausland erlittenen Arbeitsunfall um einen solchen Unfall handeln muss, der auch nach den Grundsätzen des deutschen Sozialversicherungsrechts als Arbeitsunfall (zum Begriff des Arbeitsunfalls zB neuestens BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R, Breith 2005, 929, mwN) zu werten wäre, wenn er sich im Inland ereignet hätte, so ist nach den Sachverhaltsfeststellungen des LSG davon auszugehen, dass diese Voraussetzungen im Falle des Klägers erfüllt sind.
  • BSG, 29.01.1974 - 2 RU 226/72

    Anrufung des Großen Senats - Erforderlichkeit - Auslegung einer Norm -

    Auszug aus BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 40/04 R
    Eine derartige Anfrage sowie die Anrufung des Großen Senats des BSG sind nicht erforderlich, wenn sich ein Senat - abweichend von der Entscheidung eines anderen Senats dieses Gerichts - in der Auslegung einer Norm des Gemeinschaftsrechts einer Entscheidung des EuGH anschließen will (BSG vom 29. Januar 1974, BSGE 37, 88 = SozR 1500 § 42 Nr. 1).
  • EuGH, 04.10.1991 - 349/87

    Paraschi / Landesversicherungsanstalt Württemberg

    Auszug aus BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 40/04 R
    Dies hat der EuGH zu den besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ausdrücklich entschieden (EuGH vom 4. Oktober 1991, EuGHE 1991, I-4501 RdNr 22 = SozR 3-6030 Art. 48 Nr. 5, Rs Paraschi), und dem trägt Art. 9a EWGV 1408/71 nunmehr Rechnung.
  • LSG Hessen, 15.12.2017 - L 5 R 165/15

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen

    Die in § 53 Abs. 1 Satz 2 SGB VI genannten weiteren versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorzeitige Wartezeiterfüllung gelten indessen im Rahmen von § 43 Abs. 5 SGB VI nicht, da dieser nur auf die Verwirklichung eines in § 53 SGB VI genannten Tatbestands, nicht aber auf die weiteren versicherungsrechtlichen Voraussetzungen in dieser Vorschrift verweist (vgl. BSG, Urteil vom 8. Dezember 2005, B 13 RJ 40/04 R = SozR 4-2600 § 43 Nr. 6).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 22 R 371/14

    Voraussetzungen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs -

    Die EWG-VO und die EWG-Durchführungs-VO gehen als überstaatliches Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union den nationalen Regelungen vor (vgl. BSG, Urteil vom 08. Dezember 2005 - B 13 RJ 40/04 R, zitiert nach juris, Rdnr. 19, abgedruckt in BSGE 95, 293 = SozR 4-2600 § 43 Nr. 6).
  • BSG, 21.10.2021 - B 5 R 1/21 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Die Voraussetzung der Nr. 2 - Pflichtbeitragszeit von drei Jahren bzw sog "Drei-Fünftel-Belegung" - muss jedoch nicht vorliegen, wenn die Erwerbsminderung aufgrund eines Tatbestands eingetreten ist, durch den die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt ist (§ 43 Abs. 5 SGB VI - s dazu BSG Urteil vom 8.12.2005 - B 13 RJ 40/04 R - BSGE 95, 293 = SozR 4-2600 § 43 Nr. 6, RdNr 17 mwN) .
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2019 - L 10 R 1566/15

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Entsprechend hat die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Bestimmungen des deutschen Rechts zur verminderten Erwerbsfähigkeit eine derartige Erklärung im Verhältnis zu keinem der dort aufgeführten Länder abgegeben (vgl. dazu bereits LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.12.2016, L 9 R 1031/16; Urteil vom 16.03.2016, L 2 R 1479/14; Bayerisches LSG, Urteil vom 17.06.2010, L 14 R 777/08 in juris, Rdnr. 26; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.01.2012, L 27 R 1109/09 in juris, Rdnr. 15; Bokeloh in jurisPK-SGB I, 3. Aufl. 2018, Art. 49 VO (EG) 883/2004 Rdnr. 24 sowie Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 08.12.2005, B 13 RJ 40/04 R in juris, Rdnr. 30; Beschluss vom 09.07.2001, B 13 RJ 61/01 B in juris, Rdnr. 7 m.w.N., beide zur Vorgängervorschrift des Art. 40 Abs. 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71).
  • LSG Bayern, 13.01.2022 - L 14 R 348/18

    Rentenversicherung: Vorzeitige Wartezeiterfüllung bei Erwerbsminderung infolge

    Die in § 53 Abs. 1 S. 2 SGB VI genannten weiteren versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorzeitige Wartezeiterfüllung gelten indessen im Rahmen von § 43 Abs. 5 SGB VI nicht, da dieser nur auf die Verwirklichung eines in § 53 SGB VI genannten Tatbestands, nicht aber auf die weiteren versicherungsrechtlichen Voraussetzungen in dieser Vorschrift verweist (vgl. BSG, Urteil vom 8. Dezember 2005, B 13 RJ 40/04 R = SozR 4-2600 § 43 Nr. 6).
  • LSG Hessen, 26.02.2019 - L 2 R 133/14

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

    Die in § 53 Abs. 1 Satz 2 SGB VI genannten weiteren versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorzeitige Wartezeiterfüllung gelten indessen im Rahmen von § 43 Abs. 5 SGB VI nicht, da dieser nur auf die Verwirklichung eines in § 53 SGB VI genannten Tatbestands, nicht aber auf die weiteren versicherungsrechtlichen Voraussetzungen in dieser Vorschrift verweist (vgl. BSG, Urteil vom 8. Dezember 2005, B 13 RJ 40/04 R).
  • BSG, 29.08.2012 - B 13 R 27/12 BH
    Hier ist höchstrichterlich bereits geklärt, dass ein im Geltungsbereich des europäischen Gemeinschaftsrechts erlittener Arbeitsunfall einem inländischen, nach deutschem Recht zu beurteilenden Arbeitsunfall gleichzustellen ist (Senatsurteil vom 8.12.2005 - BSGE 95, 293 = SozR 4-2600 § 43 Nr. 6).
  • LSG Bayern, 28.03.2012 - L 1 R 805/11

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente.

    Darüber hinaus ergibt sich zwar auch aus einer gemeinschaftskonformen Auslegung der Koordinationsvorschriften der VO (EWG) Nr. 1408/71 nach der neueren Rechtsprechung des BSG, dass jedenfalls solche Unfälle, die im wesentlichen den Anforderungen an einen Arbeitsunfall nach deutschem Recht entsprechen, einem unter die deutschen Rechtsvorschriften fallenden Arbeitsunfall gleichzustellen sind (BSGE 95, 293 = SozR 4 - 2600 § 43 Nr. 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2009 - L 2 R 195/07

    Anrechnungszeit; Anrechnungszeittatbestand; Aufbaustudium; EG; EU; Europäische

    Insbesondere haben jedoch die Wartezeiten, im Falle der Klägerin die Wartezeit von 35 Jahren als Voraussetzung für den Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte (§ 50 Abs. 4 Nr. 1 SGB VI), auf die nach Maßgabe des § 51 Abs. 3 SGB VI alle Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten - mithin auch Anrechnungszeiten nach § 54 Abs. 1 und 4 SGB VI iVm § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI Zeiten einer schulischen Ausbildung - angerechnet werden, anspruchsbegründenden bzw. -erhaltenen Charakter i.S. des § 45 Abs. 1 EWG 1408/71 und sind deshalb wie mitgliedstaatliche Rentenzeiten zu berücksichtigen (vgl. auch BSG, U. v. 8.12.2005 - B 13 RJ 40/04 R - SozR 4-2600 § 53 Nr. 1 zum gemeinschaftsrechtlichen Gebot zur Gleichstellung von Aufschubtatbeständen).
  • BSG, 04.01.2011 - B 13 R 275/10 B
    Die Klägerin verkennt, dass eine Rechtsfrage zur Auslegung europäischen Rechts nicht erst dann hinreichend geklärt ist, wenn der EuGH über eine identische Fallgestaltung selbst entschieden hat (vgl Senatsurteil vom 8.12.2005 - BSGE 95, 293 = SozR 4-2600 § 43 Nr. 6, RdNr 24; BSG vom 6.2.2008 - BSGE 100, 43 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 14, RdNr 27; BVerfG vom 11.10.2010 - 1 BvR 2065/10 - Juris RdNr 22 f, mwN).
  • BSG, 07.03.2013 - B 13 R 459/12 B
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2011 - L 13 R 5230/09
  • BSG, 22.02.2007 - B 5 R 486/06 B
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